Förderatlas

Der Förderatlas des VDI ZRE gibt Ihnen eine Übersicht über die vielfältigen Beratungs- und Fördermöglichkeiten zum Thema Ressourceneffizienz. In kurzen Porträts stellen wir Ihnen die Angebote geordnet nach Bund- und Länderinitiativen vor. Für Detailinformationen werden Sie auf die Seiten der Organisationen weitergeleitet.

Bitte wählen Sie:

Bund

AIF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen

ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
ZIM-KOOP (Kooperationsförderung)

-marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft-

Ziel und Gegenstand

Unterstützt werden KMU einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe. Es gibt keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

Gefördert werden: Kooperationsprojekte, Einzelprojekte, als einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, Netzwerkprojekte.Bzw. innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU für Kooperations- und Einzelprojekte, die im engen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden.

Ziel ist es, Innovationskraft, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU nachhaltig zu unterstützen.

Antragsberechtigt

bei Kooperationsprojekten:

  • KMU

Darüber hinaus können Forschungseinrichtungen in Deutschland Anträge stellen, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden KMU sind und dessen Teilprojekt gefördert wird,

  • bei Einzelprojekten: KMU
  • bei Netzwerkprojekten: die von den beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragten Einrichtungen
  • bei innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen: KMU, deren Kooperations- oder Einzelprojekt bewilligt wurde

Laufzeit: 31. Dezember 2013

Voraussetzung für die Förderung

Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte können gefördert werden, wenn sie

  • ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,
  • mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,
  • bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten
  • auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten.

Einzel- und Kooperationsprojekte müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren.

Kooperationsprojekte müssen in einer ausgewogenen Partnerschaft, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen und die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam vermarkten wollen, durchgeführt werden.

Im Rahmen der Netzwerkprojekte müssen die notwendigen Aktivitäten und Leistungen des Netzwerkmanagements zwischen den Netzwerkpartnern und dem Management vertraglich geregelt sein.

Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen müssen das geförderte Kooperations- oder Einzelprojekt ergänzen.

Es muss davon ausgegangen werden können, dass das FuE-Projekt erfolgreich abgeschlossen wird oder die Leistungen bei erfolgreichen FuE-Projekten, deren Abschluss nicht länger als 6 Monate zurückliegt, für die Markteinführung notwendig sind.

 

 

 

 

 

! Verschiedene Projektträger:

AIF: Kooperationsförderung

Euronorm: Einzelprojektförderung

VDI/VDE-IT: Netzwerkförderung

Quelle: BMWi

Ansprechpartner

AiF Projekt GmbH

EuroNorm GmbH

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Förderung von wissenschaftlich-technischen Forschungs- u. Entwicklungsvorhaben

Ziel und Gegenstand

Förderung von wissenschaftlich-technischen Forschungs- u. Entwicklungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen als repräsentativen Vertretungen von Unternehmen einer Branche/Technologiefeldes gemeinsam u. vorwettbewerblich organisiert werden.

Die allen Unternehmen zugänglichen Ergebnisse dienen insbesondere dem Ausgleich größenbedingter Nachteile KMU im Bereich Forschung und Entwicklung und tragen so zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei. Es gibt keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder o. Branchen

Antragsberechtigt

ausschließlich Mitgliedsvereinigungen der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF).

Industrieunternehmen oder Forschungsstellen können Vorschläge für Themen, die im Rahmen eines Vorhabens der industriellen Gemeinschaftsforschung bearbeitet werden sollen, an die Geschäftsstelle der zuständigen Mitgliedsvereinigung richten.

Laufzeit: 31. Dezember 2013

Voraussetzungen für die Förderung

  • Qualitätsstandards des für die industrielle Gemeinschaftsforschung und -entwicklung gemäß IGF-Leitfadens
  • Die FuE-Vorhaben sollen die Grundlage für die Entwicklung neuer o. deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bilden oder zu Normen, Standards etc. führen.
  • Anträge müssen Transfervorschläge, Aussagen zur Umsetzbarkeit u. zur wirtschaftlichen Bedeutung einschließen.

Bewilligungszeitraum für die Förderung: max. 3 Jahre

Die IGF beinhaltet folgende Fördervarianten:

  • Zukunftstechnologien für KMU (ZUTECH): Projekte, die Systemlösungen in disziplinübergreifender Zusammenarbeit erarbeiten
  • CLUSTER: mehrere thematisch eng zusammenhängende FuE-Vorhaben, die zusammen ein CLUSTER-Gesamtprojekt bilden und von Vorhaben der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen reichen können
  • CORNET: transnationale FuE-Projekte im Rahmen einer europäischen Initiative zu „Collective Research“

Quelle: BMWi

Ansprechpartner

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF)

 

BAFA

Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

Förderung von Maßnahmen in der gewerblichen Kältetechnik

Ziel und Gegenstand

Förderung von Maßnahmen in der gewerblichen Kältetechnik (Grundlage „Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung“ IEKP) Gefördert werden– die Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage (Status-Check-Förderung)– Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen– Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (Bonusförderung)

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen für die Förderung

Status-Check-Förderung:

  • Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage muss mind. 50% des Gesamtenergieverbrauchs betragen
  • die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie u. Leistung müssen mind. 15.000 EUR betragen
  • der jährliche Energieverbrauch muss mind. 150.000 kWh betragen.

Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen muss der Jahres-Elektroenergieverbrauch mind. 150.000 kWh betragen u. der Status-Check muss ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial durch Einsatz effizienter Komponenten und Systeme von mind. 35% ergeben haben.

In Neuanlagen müssen CO 2, NH 3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel sowie Anlagenkomponenten mit hoher Effizienz eingesetzt werden und der ermittelte Jahres-Elektroenergieverbrauch einer Anlage muss mindestens 100.000 kWh bzw. die Kosten für elektrische Energie und Leistung der Anlagen muss mindestens 10.000 EUR pro Jahr betragen.

Die Anlage muss über einen separaten, fernauslesbaren Elektroenergiezähler verfügen, von einem Fachbetrieb gewartet werden sowie Vorkehrungen zur Verringerung der Kältemittelemissionen vorsehen. Es dürfen keine klimaschädlichen Dämm-Materialien verwendet werden.

Quelle: BMU

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29–35

65760 Eschborn

Tel. (0 61 96) 9 08-2 49  *  Fax (0 61 96) 9 08-5 50

E-Mail: kki@bafa.bund.de

Internet: www.bafa.de    *     www.kaelte-effizient.de

Klimaschutzinitiative - Mini-KWK-Anlagen

Förderung der Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen

Ziel und Gegenstand

Förderung der Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 50 KW el. (Grundlage „Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung“ IEKP):

zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung u. zur Erschließung der KWK-Potenziale im Bereich kleinerer Objektversorgungen und Stärkung des Absatzes von Mini-KWK im Leistungsbereich bis 50 KW el im Wärmemarkt durch Investitionsanreize

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen für die Förderung

  • Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sein, auf dem die Anlage errichtet werden soll, oder ein von diesem beauftragter Contractor.
  • Anlage darf nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen errichtet werden. Die Anlage ist mind. 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
  • Leistungsbereich bis 50 kW el ; Anlage muss über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden und einen integrierten Stromzähler besitzen.
  • technische Anforderungen gemäß EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen u. Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft sind einzuhalten bzw. zu übertreffen.
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Hersteller von förderfähigen Anlagen, der Bund, die Bundesländer, Eigenbauanlagen, Prototypen u. gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Quelle: BMU

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29–35

65760 Eschborn

Tel. (0 61 96) 9 08-3 36  *  Fax (0 61 96) 9 08-8 00

E-Mail: mini-kwk@bafa.bund.de

Internet: www.bafa.de

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)

Förderung von Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Ziel und Gegenstand

Mitfinanziert wird die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen
  • Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
  • effizienten Wärmepumpen
  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
  • Nahwärmenetzen, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland.

Ziel ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit beizutragen.

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/VereinigungVon der Förderung ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Der Antragsberechtigte muss Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks oder Gebäudes sein, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Contraktoren).
  • Die in den Richtlinien genannten technischen Bestimmungen und Grenzwerte sind einzuhalten.
  • Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und sind mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben (ausgenommen Tiefengeothermiebohrungen).
  • Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Prototypen (bei der Innovationsförderung sind Ausnahmen möglich) sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

Quelle: BMU

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

BMBF

Innovative Technologien für Ressourceneffizienz  – Rohstoffintensive Produktionsprozesse

FuE-Vorhaben für innovative Effizienztechnologien, einschließlich Verfahren/Produkte, für rohstoffintensive Wirtschaftsbereiche

Voraussetzungen für Förderung

Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, mit maßgeblicher Wirtschaftsbeteiligung, insbesondere KMU, unter Einbeziehung mind. eines Zulieferers oder Anwenders.

Quelle:

Ansprechpartner

Projektträger Jülich - PtJ
Geschäftsbereich Umwelt
Außenstelle Berlin
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin
Michael Weber / Dr. Andreas Jacobi
Tel.: 030/20199-492, -485  *  Fax: 030/20199-430

m.weber@fz-juelich.de, a.jacobi@fz-juelich.de
http://www.bmbf.de/foerderungen

KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz


Das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung stärken. Die BMBF-Forschungsförderung im Rahmen der Fachprogramme "Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA)", "Forschung für die Produktion von Morgen" und "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft (WING)" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

Voraussetzungen für Förderung

Angesprochen sind innovative KMU, die sich am Markt der Effizienztechnologien etablieren bzw. ihre Position ausbauen wollen.
Die Fördermaßnahme ist themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Die Bewertungskriterien im Detail können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Quelle:

Ansprechpartner

PTKA-PFT
Dipl.-Ing. Jürgen Schelisch
Tel.: 0351 463 - 31427
info-kmu-dd@ptka.fzk.de

www.bmbf.de/PTKA

Weitere Unterlagen

 

DBU

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Förderung von Umweltpionieren mit innovativen Ideen

Ziel und Gegenstand

Verbundvorhaben zwischen KMU und Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus können auch Projekte von Institutionen, Verbänden und Interessengruppen, die in ihrer Funktion als Multiplikatoren wichtige Vermittler für die Umsetzung von Ergebnissen aus Forschung und Technik in die Praxis sind, unterstützt werden.Die Förderung konzentriert sich auf folgende Bereiche:

  • I. Umwelttechnik (Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren u.Produkte; Klimaschutz u. Energie; Architektur und Bauwesen)
  • II. Umweltforschung und Naturschutz (Angewandte Umweltforschung; Umweltgerechte Landnutzung; Naturschutz)
  • III. Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz (Umweltinformationsvermittlung; Umweltbildung; Umwelt und Kulturgüter)

Antragsberechtigt

Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/VereinigungIm Unternehmensbereich werden vorrangig KMU gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Förderfähig sind Vorhaben, die

  • sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation),
  • für eine breite Anwendung geeignet sind und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter),
  • neue, ergänzende Umweltentlastungspotenziale erschließen (Umweltentlastung),
  • der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes dienen.

Für die Förderentscheidung ist der Grad der Umweltentlastung maßgeblich.

Quelle: DBU

Ansprechpartner

Deutsche BundesstiftungUmwelt

An der Bornau 2

49090 Osnabrück

Tel. (05 41) 96 33-0  *  Fax (05 41) 96 33-1 90

Internet: www.dbu.de

 

demea

go-effizient (BMWI-Innovationsgutscheine "go-inno", Modul Rohstoff- und Materialeffizienz)

Mit dem Modul Rohstoff- und Materialeffizienz werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) durch externe Beratung unterstützt, ihren Rohstoff- und Materialeinsatz zu verringern.

Ziel und Gegenstand

Modul Rohstoff- und Materialeffizienz im Förderprogramm go-Inno:

  • methodengestützte Ermittlung und Darstellung der Stoffströme im gesamten Produktionsprozess
  • Erfassung von Abfall und Ausschuss sowie Recyclingmöglichkeiten
  • Durchführung einer Produktanalyse, beispielsweise hinsichtlich materialeffizienter Konstruktion und
    Materialsubstitution
  • Sensibilisierung der Beschäftigten und Nutzung ihres Wissens zur Verbesserung der Rohstoff- und
    Materialeffizienz.

Die Beratung erfolgt in zwei Leistungsstufen:

  • Leistungsstufe 1 - Potentialanalyse (typische Inhalte: Stoffstromanalayse, Ermittlung der Materialverluste, materialeffiziente Produktgestaltung, Vorschlag geeigneter Maßnahmen)
  • Leistungsstufe 2 - Vertiefungsanalyse (typische Inhalte: detaillierte Maßnahmenplanung, vertiefte Analyse von Einsparpotenzialen, fachliche Umsetzungsbegleitung, Beratung zu Fördermöglichkeiten)

Die Förderung erfolgt über Gutscheine, die 50 Prozent der Ausgaben für die Beratung abdecken.

Antragsberechtigt

KMU

Laufzeit

Voraussetzungen für die Förderung

Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Produktionsbetrieb in Deutschland

  • mit weniger als 250 Beschäftigten und
  • maximal 50 Mio. € Jahresumsatz beziehungsweise
  • maximal 43 Mio. € Jahresbilanzsumme.

Im Einzelfall können bei besonders innovativen und risikoreichen Vorhaben auch Unternehmen mit weniger als
1.000 Beschäftigten gefördert werden.

Die Abwicklung der Vorhaben – von der Gutscheingenerierung über den Beratervertrag bis zum Hochladen des Verwendungsnachweises - muss ab sofort und ausschließlich über die online-Plattform PROTON erfolgen.

 

Quelle: demea

Ansprechpartner

Deutsche Materialeffizienzagentur – demea

030 310078-220

info@demea.de

http://www.demea.de/foerderung/go-effizient

 

Deutsche Rohstoffagentur (DERA)

Deutscher Rohstoffeffizienz-Preis 2011

Beispiele rohstoff- u. materialeffizienter Produkte, Prozesse o. Dienstleistungen sowie anwendungsorientierter Forschungsergebnisse

Ziel und Gegenstand

Auszeichnung für 4 mittelständische Unternehmen u. eine Forschungseinrichtung für Beispiele rohstoff- u. materialeffizienter Produkte, Prozesse o. Dienstleistungen sowie anwendungsorientierter Forschungsergebnisse.

Lösungen zeigen, wie der Rohstoff- u. Materialverbrauch und somit die Kosten durch innovative Ansätze reduziert werden können.

Antragsberechtigt

KMU mit < 1.000 Mitarbeiter, sowie Forschungseinrichtungen

Laufzeit 2011: 20. September

Voraussetzungen für die Förderung

  • neu entwickelte, rohstoffeffizientere Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen müssen bereits erfolgreich umgesetzt sein o. zumindest in stabilen Pilotbetrieb

Kriterien sind der konkret erzielte Erfolg o. Mehrwert zur Verbesserung der Rohstoff- u. Materialeffizienz, Innovationsgrad u. Originalität sowie Übertragbarkeit auf andere Unternehmen u. Wirtschaftszweige.

Kriterien für die Beurteilung der Forschungsergebnisse sind der konkret zu erwartende Erfolg bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis u. die Marktfähigkeit

Quelle: BMWi

Ansprechpartner

Deutsche Rohstoffagentur (DERA)

in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Stilleweg 2

30655 Hannover

Tel. (05 11) 6 43 32 00  *  Fax (05 11) 6 43 36 64

E-Mail: kontaktbuero-rohstoffe@bgr.de

Internet: www.deutsche-rohstoffagentur.de

 

 

EuroNorm GmbH

go-innovativ (BMWi-Innovationsgutscheine "go-inno", Modul Innovationsmanagement)

BMWi unterstützt Produkt- und technische Verfahrensinnovationen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Ziel und Gegenstand

Das BMWi unterstützt Produkt- und technische Verfahrensinnovationen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial durch externe Beratungsleistungen.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in 3 Leistungsstufen:

  • Unternehmens-/Technologie
  • Audit oder Machbarkeitsstudie
  • Realisierungskonzept– Projektmanagement

Antragsberechtigt

Unternehmen, begünstigt werden KMUAntragsberechtigt für die Durchführung von Managementleistungen sind vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen.

Laufzeit: 31. Dezember 2013

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden Managementleistungen, die die Anforderungen an die Leistungsstufen bzw. die Initialberatung erfüllen und von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden.

Quelle: BMWi

Mehr Informationen: www.bmwi-innovationsgutscheine.de

Ansprechpartner

Beratungsunternehmen, die zur Durchführung des Programms autorisiert sind.

Die Anschriften der autorisierten Beratungsunternehmen finden Sie unter: www.inno-beratung.de

 

ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
ZIM-SOLO (Einzelprojektförderung)

-marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft-

Ziel und Gegenstand

Unterstützt werden KMU einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe. Es gibt keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

Gefördert werden: Kooperationsprojekte, Einzelprojekte, als einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, Netzwerkprojekte.Bzw. innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU für Kooperations- und Einzelprojekte, die im engen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden.

Ziel ist es, Innovationskraft, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU nachhaltig zu unterstützen.

Antragsberechtigt

bei Kooperationsprojekten:

  • KMU

Darüber hinaus können Forschungseinrichtungen in Deutschland Anträge stellen, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden KMU sind und dessen Teilprojekt gefördert wird,

  • bei Einzelprojekten: KMU
  • bei Netzwerkprojekten: die von den beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragten Einrichtungen
  • bei innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen: KMU, deren Kooperations- oder Einzelprojekt bewilligt wurde

Laufzeit: 31. Dezember 2013

Voraussetzung für die Förderung

Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte können gefördert werden, wenn sie

  • ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,
  • mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,
  • bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten
  • auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten.

Einzel- und Kooperationsprojekte müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren.

Kooperationsprojekte müssen in einer ausgewogenen Partnerschaft, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen und die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam vermarkten wollen, durchgeführt werden.

Im Rahmen der Netzwerkprojekte müssen die notwendigen Aktivitäten und Leistungen des Netzwerkmanagements zwischen den Netzwerkpartnern und dem Management vertraglich geregelt sein.

Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen müssen das geförderte Kooperations- oder Einzelprojekt ergänzen.

Es muss davon ausgegangen werden können, dass das FuE-Projekt erfolgreich abgeschlossen wird oder die Leistungen bei erfolgreichen FuE-Projekten, deren Abschluss nicht länger als 6 Monate zurückliegt, für die Markteinführung notwendig sind.

 

 

! Verschiedene Projektträger:

AIF: Kooperationsförderung

Euronorm: Einzelprojektförderung

VDI/VDE-IT: Netzwerkförderung

Quelle: BMWi

Ansprechpartner

AiF Projekt GmbH

EuroNorm GmbH

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes

FONA Forschung für nachhaltige Entwicklung

Unterstützung international wegweisender Forschung in den Bereichen Klima, Energie und Ressourcen

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden Vorhaben von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung in 5 Aktionsfeldern:

  • Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen: Forschungsförderung in den Schwerpunkten Ressource Natur, nachhaltiges Wasserressourcenmanagement, effiziente und nachhaltige Wertschöpfungsketten sowie biogene Rohstoffe
  • Globale Verantwortung
  • Internationale Vernetzung
  • Erdsystem und Geotechnologien
  • Klima und Energie
  • Gesellschaftliche Entwicklungen

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule

 

Voraussetzungen für die Förderung

Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Vorhaben müssen

  • die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme stärken,
  • den Stand der Technik fortentwickeln,
  • hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele in erheblichem Interesse des Bundes liegen und
  • mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.

Quelle: BMBF

Ansprechpartner

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes beim Projektträger Jülich

Forschungszentrum Jülich GmbH

Zimmerstraße 26–27

10969 Berlin

Tel. (08 00) 26 23-0 08   *  Fax (0 30) 2 01 99-4 70

E-Mail: Foerderinfo@bmbf.bund.de

Internet: www.foerderinfo.bund.de

Forschung für die Produktion von morgen

Unterstützung von Forschungsvorhaben zu neuen Produktionstechnologien, die geeignet sind, beispielhafte Lösungen für die zukunftsfähige Produktion in Deutschland zu entwickeln und Forschungsergebnisse für die breite Anwendung besonders für KMU bereitzustellen.

Ziel und Gegenstand

Förderbereiche:

  • Marktorientierung, strategische Produktplanung u. produktionsnahe Dienstleistungen
  • Technologien und Produktionsausrüstungen
  • Neue Formen der Zusammenarbeit produzierender Unternehmen 

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule

 

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation u. eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Die Vorhaben müssen

  • die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme stärken,
  • den Stand der Technik fortentwickeln,
  • mit hohen technischen u. wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
  • hinsichtl. der Themenstellung u. Ziele im Interesse des Bundes liegen.

 

Quelle: BMBF

Ansprechpartner

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes beim Projektträger Jülich

Forschungszentrum Jülich GmbH

Zimmerstraße 26–27

10969 Berlin

Tel. (08 00) 26 23-0 08  *  Fax (0 30) 2 01 99-4 70

E-Mail: Foerderinfo@bmbf.bund.de

Internet: www.foerderinfo.bund.de

 

KfW Bankengruppe

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Unterstützung von Investitionen im Umweltbereich mit zinsgünstigen Darlehen

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden

  • allgemeine Umweltschutzmaßnahmen (zur Luftreinhaltung, Abfallvermeidung, -behandlung u. -verwertung, Abwasserreinigung, -verminderung und -vermeidung, zum Boden- und Grundwasserschutz, etc. ) und
  • Energieeffizienzmaßnahmen von KMU (z.B. in den Bereichen Haus- und Energietechnik, Gebäudehülle, Maschinenpark, Prozesskälte und -wärme, Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Gebäudesanierung, etc.).

Zusätzlich gibt es einen vergünstigten Zinssatz für kleine Unternehmen bei der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz werden zudem Energieeffizienzberatungen zu betrieblichen Energieeinsparmöglichkeiten gefördert.

Antragsberechtigt

Unternehmen

 

Voraussetzungen für die Förderung

Allg.Umweltschutzmaßnahmen müssen dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.

Energieeffizienzmaßnahmen von KMU müssen wesentliche Energieeinspareffekte erzielen:

  • bei Ersatzinvestitionen müssen mind. 20 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre eingespart werden,
  • bei Neuinvestitionen müssen mind. 15 % Energieeinspareffekte gegenüber dem Branchendurchschnitt erreicht werden,
  • bei der Sanierung eines Gebäudes muss der Jahres-Primärenergiebedarf mind. den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) für einen Neubau entsprechen u. der spezifische Transmissionswärmeverlust darf den errechneten Wert des Referenzgebäudes nach ENEV 2009 um nicht mehr als 20% überschreiten,
  • beim Neubau eines Gebäudes muss der Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV 2009 um mindestens 20% unterschritten werden, der spezifische Transmissionswärmeverlust muss mindestens den Vorgaben der EnEV 2009 für das Referenzgebäude entsprechen.

 

Quelle: BMWi

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe

 

 

BMU-Umweltinnovationsprogramm

Unterstützung großtechnischer Erstanwendungen bei Produktionsverfahren und Produkten, um die Umwelt auf möglichst wirtschaftliche Weise nachhaltig zu entlasten.

Ziel und Gegenstand

Im Mittelpunkt stehen Demonstrationsvorhaben in den Bereichen

  • Abwasserreinigung/Wasserbau,
  • Abfallvermeidung, -verwertung u. -beseitigung sowie
  • Sanierung von Altablagerungen,
  • Bodenschutz,
  • Luftreinhaltung,
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen,
  • Energieeinsparung,
  • Energieeffizienz und
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie
  • umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung.

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/VereinigungKMU werden bevorzugt gefördert

 

Voraussetzungen für die Förderung

die zu fördernden Anlagen u. Verfahren müssen im technischen Sinne Demonstrationscharakter besitzen und möglichst in die Produktionsprozesse integriert sein.

Durchführung des Vorhabens muss ohne die Förderung nicht o. nur mit erheblicher Verzögerung möglich sein.

 

Quelle: BMU

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe

Umweltbundesamt (UBA)

 

Lotsendienst für Unternehmen

KMU -Innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz

risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU auf dem Gebiet der Ressourcen- und Energieeffizienz

Ziel und Gegenstand

Das BMBF unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU auf dem Gebiet der Ressourcen- und Energieeffizienz unter Einbeziehung des Klimaschutzes. Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen

  • Konzepte für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Industrie und Wirtschaft– Funktionalisierung von Oberflächen für den erweiterten Einsatz biogener Werkstoffe
  • Energieeffizientere Produktionsmaschinen und anlagen sowie deren Komponenten
  • Nachhaltiges Wassermanagement.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Innovationspotential von KMU im Bereich Spitzenforschung zu stärken und die Forschungsförderung im Rahmen der Fachprogramme Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA), Forschung für die Produktion von morgen und Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft (WING) insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschulen

 

 

Voraussetzungen für die Förderung

Einzel- und Verbundvorhaben, die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko besitzen, anwendungsnah, technologieübergreifend und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind.

Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

 

Quelle: BMBF

Ansprechpartner

Interessierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern – wird empfohlen, sich für eine Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen:

Lotsendienst für Unternehmen

bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes

Forschungszentrum Jülich GmbH

Projektträger Jülich (PtJ)

Zimmerstraße 26–27

10969 Berlin

Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)

 

 

Projektträger im DLR

Forschung für nachhaltige Entwicklungen – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)

Unterstützung internationaler Verbundvorhaben zur Entwicklung u. Umsetzung speziell an die Partnerländer angepasster umweltentlastender Technologien einschließl. der Entwicklung von Prototypen o. pilothaften Anwendungen.

Ziel und Gegenstand

Schwerpunkte sind Technologien bzw. Dienstleistungsinnovationen für nachhaltige Entwicklungen in den Bereichen Klimaschutz, Ressourcennutzung, Landmanagement und Wassermanagement. Im Vorfeld der Verbundvorhaben werden auch

  • Definitionsprojekte als vorbereitende Maßnahme gefördert (z.B. nutzerorientierte Bedarfs- und Marktanalyse, Erschließung der Rahmenbedingungen, ...).
  • länderspezifische sowie übergreifende Vernetzungs- u. Begleitmaßnahmen. Kooperationen mit Partnern in Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika und Vietnam stehen im Vordergrund

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule

Laufzeit:

Projektskizzen für Verbundvorhaben sind in der ersten Stufe jeweils zu den Stichtagen 31. August 2010, 31. August 2011 und 31. August 2012 beim DLR einzureichen

Voraussetzungen für die Förderung

  • bedarfsorientierte u. modellhafte Verbundvorhaben, die gemeinsam von Wissenschaft und Wirtschaft getragen werden.
  • maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung durch mind. einen relevanten Akteur der Wertschöpfungskette (Vorstufe, Hersteller o. Anwender) muss gegeben sein
  •  mind. eine wesentliche Einrichtungen im Partnerland mit Forschungs- oder Entwicklungsbeiträgen muss einbezogen werden
  • Mitwirkung an koordinierenden Prozessen (Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ), Nachhaltigkeitsdialog, Integrations-Transferprojekte sowie ggf. Begleitvorhaben)

Quelle: BMBF

Ansprechpartner

vom BMBF beauftragter Projektträger

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Projektträger im DLR

Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Tel. (02 28) 38 21-5 78  *  Fax (02 28) 38 21-5 40

E-Mail: roland.keil@dlr.de

Internet: pt-uf.pt-dlr.de

 

 

Projektträger Jülich

Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft (WING) - Materialien für eine ressourceneffiziente Industrie und Gesellschaft (MatRessource)

Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Materialinnovationen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz anstreben

Ziel und Gegenstand

gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte in den Themenbereichen

  • Substitution und Materialeffizienz
  • Recycling von Nanomaterialien
  • Korrosionsschutz
  • Katalyse und Prozessoptimierung.

Darüber hinaus wird ein wissenschaftliches Koordinierungsvorhaben als Einzelvorhaben gefördert, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt.

Ziel: durch Innovationen im Materialbereich gezielt stoffliche u. energetische Ressourcen schonen, Umweltbelastungen reduzieren und gleichzeitig die Leistung industrieller Prozesse auf allen Wertschöpfungsebenen erhöhen

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule

Laufzeit: 28. Februar 2012

Voraussetzungen für die Förderung

Verbundvorhaben von übergeordneter Bedeutung muss durch ein hohes Maß an Innovation, Ressourceneffizienz, wissenschaftlich-technischem u. wirtschaftlichem Risiko, Arbeitsteilung und multidisziplinärem Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Verwertungspotenzial in Deutschland gekennzeichnet sein.

Das Verbundvorhaben muss entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein und die gesamte Wertschöpfungskette abdecken.

 

Quelle: BMBF

Ansprechpartner

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich NMT

Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Tel. (0 24 61) 61-27 07  *  Fax (0 24 61) 61-69 99

E-Mail: k.otten@fz-juelich.de

Internet: www.ptj.de

Elektronisches Antragssystem easy zur Erstellung förmlicher Förderanträge: www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm

 

Innovation und neue Energietechnologien (5. Energieforschungsprogramm)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die dazu beitragen, einen ausgewogenen Energiemix zu garantieren, die Energieeffizienz zu verbessern u. die erneuerbaren Energien näher an die Wirtschaftlichkeit heranzuführen

Ziel und Gegenstand

Förderschwerpunkte im Rahmen der Projektförderung:

  • moderne Kraftwerkstechnologien auf Basis von Kohle und Gas einschließlich CO2-Abtrennung u. CO2-Speicherung
  • Photovoltaik
  • Windenergie im Offshore-Bereich
  • Brennstoffzelle
  • Wasserstoff u. Energiespeicher
  • Technologien u. Verfahren für energieoptimiertes Bauen
  • Technologien u. Verfahren zur energetischen Nutzung von Biomasse.

Daneben umfasst das Programm die Bereiche energiesparender Technologien in Industrie, Gewerbe, Handel und bei Dienstleistungen, erneuerbare Energien, nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung sowie Fusionsforschung.

Priorität für „Energieeffizienz“ und „Erneuerbare Energien“

 

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschulen

 

Voraussetzungnen für die Förderung

notwendige fachliche Qualifikation u. ausreichende fachliche u. wirtschaftliche Kapazität zur Durchführung des Vorhabens der Antragssteller

Die Vorhaben müssen

  • die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme stärken,
  • den Stand der Technik fortentwickeln,
  • mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.

 

Quelle: BMWi

Ansprechpartner

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich ERG1

Forschungszentrum Jülich

52425 Jülich

Tel. (0 24 61) 61 46 22  *  Fax (0 24 61) 61 69 99

E-Mail: PtJ-ERG1@fz-juelich.de

Internet: www.ptj.de

 

 

Regionalpartner Effizienzberatung

Energieeffizienzberatungen im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU

gemeinsame Initiative des BMWi u. der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in KMU

Ziel und Gegenstand

Im Rahmen der Energieeffizienzberatung werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe durch Zuschüsse unterstützt. 

Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen für eine vertiefende Energieanalyse für die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans.

Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU werden im Rahmen des Sonderfonds mit Krediten zu einem vergünstigten Zinssatz im Programm ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm mitfinanziert

Antragsberechtigt

KMU

Laufzeit: 31. Dezember 2011

Voraussetzungen für die Förderung

Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein u. Zulassung als Energieeffizienzberater besitzen.

Die Beratung muss ausschließlich förderfähige Beratungsleistungen enthalten.

 

Quelle: BMWi

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe

 

 

VDI/VDE-IT

ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
ZIM-NEMO (Netzwerkförderung)

-marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft-

Ziel und Gegenstand

Unterstützt werden KMU einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe. Es gibt keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

Gefördert werden: Kooperationsprojekte, Einzelprojekte, als einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, Netzwerkprojekte.Bzw. innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU für Kooperations- und Einzelprojekte, die im engen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden.

Ziel ist es, Innovationskraft, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU nachhaltig zu unterstützen.

Antragsberechtigt

bei Kooperationsprojekten:

  • KMU

Darüber hinaus können Forschungseinrichtungen in Deutschland Anträge stellen, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden KMU sind und dessen Teilprojekt gefördert wird,

  • bei Einzelprojekten: KMU
  • bei Netzwerkprojekten: die von den beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragten Einrichtungen
  • bei innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen: KMU, deren Kooperations- oder Einzelprojekt bewilligt wurde

Laufzeit: 31. Dezember 2013

Voraussetzung für die Förderung

Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte können gefördert werden, wenn sie

  • ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,
  • mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,
  • bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten
  • auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten.

Einzel- und Kooperationsprojekte müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren.

Kooperationsprojekte müssen in einer ausgewogenen Partnerschaft, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen und die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam vermarkten wollen, durchgeführt werden.

Im Rahmen der Netzwerkprojekte müssen die notwendigen Aktivitäten und Leistungen des Netzwerkmanagements zwischen den Netzwerkpartnern und dem Management vertraglich geregelt sein.

Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen müssen das geförderte Kooperations- oder Einzelprojekt ergänzen.

Es muss davon ausgegangen werden können, dass das FuE-Projekt erfolgreich abgeschlossen wird oder die Leistungen bei erfolgreichen FuE-Projekten, deren Abschluss nicht länger als 6 Monate zurückliegt, für die Markteinführung notwendig sind.

 

 

! Verschiedene Projektträger:

AIF: Kooperationsförderung

Euronorm: Einzelprojektförderung

VDI/VDE-IT: Netzwerkförderung

Quelle: BMWi

Ansprechpartner

AiF Projekt GmbH

EuroNorm GmbH

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

 

 

Baden-Würtemberg

BEST Betriebliches Energie- & Stoffstrom-management

Erhebung & Darstellung der Stoffströme & deren Kosten, Analyse zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit & Ressourceneffizienz, Erarbeitung eines Kennzahlensystems & Etablierung eines kontinuierlichen Energie- und Stoffstrommanagement

 

Voraussetzungen für Förderung:

Die LUBW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anlehnung an die Definition der Europäischen Kommission (max. 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR). Soweit Mittel verfügbar sind und ein besonderes Interesse vorliegt können im Einzelfall auch größere Betriebe am Programm teilnehmen.

  Ansprechpartner

  Landesanstalt für Umwelt, Messungen und                      
  Naturschutz Baden-Württemberg
  Griesbachstraße 1 
  76185 Karlsruhe

  Frau Hellgardt 
  Tel.: 0721/5600-2313   

 
  sabine.hellgardt@lubw.bwl.de 
  http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de

Weitere Unterlagen (Link defekt)

ECOfit

6-8 Workshops für KMUs, Umweltschutzberatung, Betriebsbegehung

  Ansprechpartner

  Umweltministerium Baden-Württemberg
  Kernerplatz 9
  70182 Stuttgart

  Herr Schneider
  Tel. 0711/126-2736


  peter.schneider@um.bwl.de
  http://www.um.baden-wuerttemberg.de/

  Weitere Unterlagen
 
 

INANU - Innovationen durch Nanotechnologie in der Umwelttechnik

Analyse der Anwendungspotentiale der Nanotechnologie für Material- und Ressourceneffizienz und zur Entwicklung neuer Umwelttechniken

  Ansprechpartner

  Umweltministerium Baden-Württemberg
  Kernerplatz 9
  70182 Stuttgart
  
  Herr Dr. Kühne
  Tel.: 0711/126-2678


  christian.kuehne@um.bwl.de

EFRE-Richtlinie Umwelttechnik

Stärkung der Innovationskraft und der wissensbasierten Wirtschaft auch der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Vermeidung und Bewältigung von naturbedingten Risiken

Voraussetzungen für Förderung:

Thematische Schwerpunkte: Umwelttechnologien zur Verbesserung der Ressourceneffizienz; technologieorientiert, branchen- bzw. prozess- oder umweltorientiert, Sitz in B-W, Konsortien oder KMUs

  Ansprechpartner

  Umweltministerium Baden-Württemberg
  Kernerplatz 9
  70182 Stuttgart

  Herr Dr. Kühne
  Tel.: 0711/126-2678


  christian.kuehne@um.bwl.de
  http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/45561/
  http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/45557/

 

   Weitere Unterlagen

IBU, Plattform Betrieblicher Umweltschutz

Wissens- und Entscheidungsplattform für 12 Branchen, überwiegend Handwerk. Themen: Verbesserung der Umweltsituation, Ressourcenschonung, Nutzung von Einsparpotentialen; Info rund um den betrieblichen Umweltschutz

  Ansprechpartner

  Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg(IBU)
  Informationszentrum für betrieblichen Umweltschutz
  Theodor-Heuss-Str. 4
  70174 Stuttgart
  
  Roland Schestag
  Tel. 0711/123-2573


  roland.schestag@wm.bwl.de
  http://www.umweltschutz-bw.de/ 

  

Bremen

Verbundvorhaben im Programm zur Förderung 
Anwendungsnaher Umwelttechniken 
(PFAU)

Mit dem Programm zur Förderung Anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) werden gemeinsame Vorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen für die Umwelt als Verbundprojekte unterstützt.

Durch die Förderung soll das hohe technische und wirtschaftliche Risiko bei derartigen Entwicklungsvorhaben gemindert und die Wettbewerbsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens gestärkt werden.

Gleichzeitig wird angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und bremischen Unternehmen weiterzuentwickeln, wobei beide Partner von den Projektergebnissen profitieren.

  Ansprechpartner

  WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
  Dr. Detlef Pukrop

  Telefon: 0421-9600-8346

  detlef.pukrop@wfb-bremen.de

  http://www.umwelt-unternehmen.bremen.de/

 

Umwelt
management-
systeme

Gezielt steuern und führen – langfristiger Erfolg ist kein Zufall

Umweltmanagementsysteme (UMS) sind ein zentrales Instrument zur Unterstützung einer nachhaltigen Unternehmensführung.


Durch eine systematische Vorgehensweise können Unternehmen den betrieblichen Umweltschutz verbessern, den Verbrauch an Ressourcen reduzieren und die Betriebskosten senken.

Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebes und sichert seine Zukunftsfähigkeit.
Ein Umweltmanagementsystem kann aber noch mehr: Wer sein Umweltengagement nachweisbar dokumentiert, beugt Umweltschäden und haftungsrechtlichen Risiken durch erhöhte Rechtssicherheit vor.
Abgestimmt auf die unternehmerischen Ziele und die Betriebsgröße fördert das Land Bremen neben den Umweltmanagementsystemen EMAS (EU-Öko-Audit-Verordnung) und DIN EN ISO 14001 auch zwei speziell auf die Rahmenbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnittene Systeme, die mit geringerem Aufwand implementiert werden können:


EcoStep und
Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB) und darüber hinaus
Energiemanagementsystem.

  Ansprechpartner

  
  Koordinierungsstelle                          
  `initiative umwelt   
  unternehmen` c/o RKW
  Bremen GmbH     
  Barkhausenstraße 2
  27568 Bremerhaven
  Martin Schulze

  Telefon: 0471 32346 - 41
  Fax: 0471 3262 - 18

schulze@rkw-bremen.deText

 

http://www.umwelt-unternehmen.bremen.de/

Produktions- und
Produktintegrierter
Umweltschutz 
(PIUS)

Technisch optimieren - gut für die Umwelt und für die Kostenbilanz

PIUS bezeichnet den Ansatz, produktionsbedingte Umweltbelastungen im Lebenszyklus eines Produktes zu reduzieren.

Im Mittelpunkt der Beratung steht die Optimierung umweltrelevanter Prozessphasen von der Entwicklung über die Fertigung bis hin zum Gebrauch und zur Recycelfähigkeit eines Produktes.

Mit der richtigen Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt gilt es, von „End-of-Pipe-Technologie“ auf produktionsintegrierte Umweltverfahren umzustellen.
Die Betriebe werden dabei unterstützt, die vorhandenen Einsparpotentiale zu nutzen und Kosten reduzierend mit weniger Ressourcen, Abfall sowie Abwasser zu produzieren.


Beim Produktintegrierten Umweltschutz lassen sich Umweltauswirkungen schon im Design-Prozess erheblich reduzieren. Dies erhöht die Akzeptanz eines Produktes bei den Kundinnen und Kunden und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
Die Beantragung von Umweltzeichen, wie z.B. der Blaue Engel, kann ebenfalls gefördert werden.

  Ansprechpartner

  Koordinierungsstelle               
  ’initiative umwelt
  unternehmen’
  c/o RKW Bremen GmbH
  Barkhausenstraße 2
  27568 Bremerhaven
  Martin Schulze

  Telefon: 0471 32346 - 41
  Fax: 0471 3262 - 18


  schulze@rkw-bremen.de

Hamburg

Unternehmen für Ressourcen-
schutz

Unterstützt werden freiwillige Investitionsvorhaben, die zu einer Umweltentlastung durch den effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder zu einer nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen führen

Voraussetzungen für Förderung

Das Vorhaben muss von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Interesse des Umweltschutzes für notwendig erachtet werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein; die geförderten Unternehmen unter Einschluss staatlicher Förderungsmaßnahmen müssen existenz-und wettbewerbsfähig sein.

  Ansprechpartner

  Freie und Hansestadt Hamburg
  Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
  Unternehmen für Ressourcenschutz IB16


  Billstraße 84
  20539 Hamburg

  Tel.: 040/42845 – 2221, - 2259, - 2290,
  - 2674, - 4103,- 4378
  Fax: 42845 - 2099

  http://www.hamburg.de/

  Weitere Unterlagen 
 
 

Hessen

Hessen-PIUS

Hessen-PIUS unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die sich über die Möglichkeiten des Produktionsintegrierten Umweltschutzes in ihrem Unternehmen informieren möchten, mit einem geförderten Beratungsprogramm: a) einer Beratung mit Gesamtsicht auf das Unternehmen oder b) der Betrachtung von Einzelaspekten (z.B. Energie,Abfall,Wasser,Material)

Voraussetzungen für Förderung:

Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Personen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft.

  Ansprechpartner

  HA Hessen Agentur GmbH
  Bereichsleitung Umwelt, Energie, Klima
  Projektleitung Aktionslinie Hessen-Umwelttech
  Abraham-Lincoln-Straße 38-42
  D-65189 Wiesbaden

  Tel.: 0611 774-8350
  Fax:-58350
  carsten.ott@hessen-agentur.de

  RKW Hessen GmbH
  Kay Uwe Bolduan / Jürgen Müller
  Düsseldorfer Strasse 40
  65760 Eschborn

  Tel. 06196 9702-40
  Fax: -99
  pius@rkw-hessen.de

  Homepage:http://www.hessen-umwelttech.de/

  Weitere Unterlagen 

Niedersachsen

derzeit bestehen keine Förder-/Beratungs-
angebote explizit zu Ressourcen-
effizienz

Die Nbank bietet ein breites Portfolio an Förderungen an, die als Unterthema auch Ressourceneffizienz fokussieren

  Ansprechpartner

  NBank
  Fachberatung Klimaschutz
  Günther-Wagner-Allee 12–16
  30177 Hannover

  Tel. 0511 30031-313
  klimaschutz@nbank.de
  http://www.nbank.de/ 

  Weitere Unterlagen (Link defekt)

Nordrhein-Westfalen

PIUS-Check®

Mit dem Check werden die relevanten Stoffströme und der Stand der Technik in der Produktion erfasst und aufgezeigt, welche Verbesserungen in der Produktion im Sinne der Ressourceneffizienz möglich sind

Voraussetzungen für Förderung:

Es handelt sich bei allen Angeboten der Effizienz-Agentur NRW (EFA) um BERATUNGSANGEBOTE, mögliche Förderungen können im Dialog mit der EFA ermittelt werden

  Ansprechpartner

  Effizienz-Agentur NRW
  Mülheimer Straße 100
  47057 Duisburg

  Fon +49-(0)203-37879-30
  Fax -44


  efa@efanrw.de
  pius-info@efanrw.de
  http://www.efanrw.de/

  Weitere Unterlagen 

Ökoeffizienz-Check Handwerk

Ein speziell für Handwerksunternehmen ausgerichtetes Instrument zum ressourceneffizinetern Wirtschaften, das zu Kostensenkungen, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zu Umweltentlastungen führt. Ergebnis ist ein Maßnahmenplan mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Prozesse und Abläufe im Handwerksbetrieb – und damit zur Verbesserung des Betriebsergebnisses.

Voraussetzungen für Förderung:

Es handelt sich bei allen Angeboten der Effizienz-Agentur NRW (EFA) um BERATUNGSANGEBOTE, mögliche Förderungen können im Dialog mit der EFA ermittelt werden

  Ansprechpartner

  Effizienz-Agentur NRW
  Mülheimer Straße 100
  47057 Duisburg

  Fon +49-(0)203-37879-30
  Fax -44


  efa@efanrw.de
  http://www.efanrw.de/
  


  Weitere Unterlagen

Instandhaltungs-Check

Mit dem Instandhaltungs-Check bietet die Effizienz-Agentur NRW Unternehmen ein Beratungsinstrument, mit dem Potenziale und Ansätze zur Verbesserung identifiziert und so die Grundlagen für ein strategisch geplantes Instandhaltungsmanagement gelegt werden.

Voraussetzungen für Förderung:

Es handelt sich bei allen Angeboten der Effizienz-Agentur NRW (EFA) um BERATUNGSANGEBOTE, mögliche Förderungen können im Dialog mit der EFA ermittelt werden

  Ansprechpartner

  Effizienz-Agentur NRW
  Mülheimer Straße 100
  47057 Duisburg

  Fon +49-(0)203-37879-30
  Fax -44


  efa@efanrw.de
  http://www.efanrw.de/

  Weitere Unterlagen

 

Ressourcenkosten- rechnung RKR®

Die RKR bietet als Erweiterung der betrieblichen Planungs- und Kostenrechnungssysteme die Möglichkeit zur Verknüpfung von kaufmännischer und technischer Betrachtung. Sie ist das Instrument, um ressourcenbezogene Kostensenkungspotenziale in Unternehmen zu erfassen und darzustellen. Sie schafft eine einheitliche Basis zur Messung der Prozessleistung.

Voraussetzungen für Förderung:

Es handelt sich bei allen Angeboten der Effizienz-Agentur NRW (EFA) um BERATUNGSANGEBOTE, mögliche Förderungen können im Dialog mit der EFA ermittelt werden

  Ansprechpartner

  Effizienz-Agentur NRW
  Mülheimer Straße 100
  47057 Duisburg

  Fon +49-(0)203-37879-30
  Fax -44


  efa@efanrw.de
  http://www.efanrw.de/

  Weitere Unterlagen (Link defekt)

    

Jump Tool

Das JUMP-Tool ist ein Beratungsinstrument, das Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte unterstützt. Die Entwicklungs-prozesse werden strukturiert und durch moderne Methoden ergänzt, die Methodenkompetenz der Mitarbeiter wird gestärkt und die Entwicklungszeit reduziert.

Voraussetzungen für Förderung:

Es handelt sich bei allen Angeboten der Effizienz-Agentur NRW (EFA) um BERATUNGSANGEBOTE, mögliche Förderungen können im Dialog mit der EFA ermittelt werden

  Ansprechpartner

  Effizienz-Agentur NRW
  Mülheimer Straße 100
  47057 Duisburg

  Fon +49-(0)203-37879-30
  Fax -44


  efa@efanrw.de
  http://www.efanrw.de/

  Weitere Unterlagen

Rheinland- Pfalz

EffCheck - PIUS-Analysen in Rheinland-Pfalz

Entwicklung einer prozessorientierten Stoffstromanalyse in der Produktion zur Erreichung wirtschaftlicher und umweltschonender Lösungen insbesondere für KMUs

Voraussetzungen für Förderung:

gültiger Vertrag zwischen Betrieb, Berater und LUWG Grundlage: VDI-RL 4075 Blatt 1

  Ansprechpartner

  Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und
  Gewerbeaufsicht

  Rheinland-Pfalz (LUWG)
  Herr Weicht
  Kaiser-Friedrich-Straße 7
  55116 Mainz


  Tel.: 06131 6033-1926
  robert.weicht@luwg.rlp.de

  Sonderabfall-Management-Gesellschaft
  Rheinland-Pfalz (SAM) GmbH

  Herr Kelleter
  Wilhelm-Theodor-Römheld Str.34
  55130 Mainz


  Tel. 06131 98298-16
  hubert.kelleter@sam-rlp.de

  Homepage:http://www.effnet.rlp.de/

Weitere Unterlagen

Schleswig- Holstein

Förderprogramm Umweltinnovationen

Über das Förderprogramm „Umweltinnovationen“ können Projekte gefördert werden, die den Ressourcen- und/oder Energieverbrauch von Produktionsprozessen oder Produkten senken

Voraussetzungen für Förderung:


Richtlinien zur Förderung

  Ansprechpartner

  Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
  Mercatorstraße 3
  24106 Kiel
  
  Tel: 04319880
  Fax: 0431 9887239


  Thomas.Puphal@mlur.landsh.de
  http://www.schleswig-holstein.de/

  Weitere Unterlagen